BGH: Urt. v. 18.12.2008 – IX ZR 179/07

Hinweispflicht des Anwalts im Zivilprozess auf BGH-Entscheidungen

Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des BGH hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des BGH übersehen hat.

(Abdruck der Gründe und Besprechung folgt in Heft 5/2009)

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