OLG Hamm: Urt. v. 24.11.2008 – 6 U 105/38

Betrieb eines Lkw bei Abstellen auf Seitenstreifen

1) Stellt ein Lkw-Fahrer den Lkw auf dem rechten Seitenstreifen der Autobahn ab, um dann als Fußgänger vom Mittelstreifen aus verlorene Fahrzeug-Ladepapiere aufzusammeln, und veranlasst er durch diese Tätigkeit eine Ausweichreaktion eines Pkw-Fahrers, die zur Kollision mit einem anderen Pkw führt, welcher wegen des rechts stehenden Lkw den Fahrstreifen gewechselt hat, so ist der Unfall dem Gebrauch und auch dem Betrieb des Lkw zuzurechnen.

2) Hat ein Kfz-Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers Leistungen an den Geschädigten erbracht, so kann er gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer eines anderen Unfallverursachers Ausgleichsansprüche zumindest in analoger Anwendung des § 436 BGB geltend machen.

(Leitsätze des Einsenders)

Mitgeteilt von RiOLG van Beeck, Hamm

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