Schon im Vorjahresaufsatz[3] wurde das zu Beginn des Jahres verkündete Urteil des BGH v. 14.1.2020[4] erläutert, wonach dem auf einer regennassen Rollstuhlrampe vor dem Hoteleingang gestürzten und dabei verletzten Reisenden trotz ggf. vorhandener Warnschilder Ansprüche gegen den Veranstalter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zustehen können, wenn die Rollstuhlrampe nicht den örtlichen Bauvorschriften entsprach.[5]
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