Schon im Vorjahresaufsatz[3] wurde das zu Beginn des Jahres verkündete Urteil des BGH v. 14.1.2020[4] erläutert, wonach dem auf einer regennassen Rollstuhlrampe vor dem Hoteleingang gestürzten und dabei verletzten Reisenden trotz ggf. vorhandener Warnschilder Ansprüche gegen den Veranstalter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zustehen können, wenn die Rollstuhlrampe nicht den örtlichen Bauvorschriften entsprach.[5]

[3] Flöthmann, zfs 2020, 125, 126.
[4] BGH, Urt. v. 14.1.2020 – X ZR 110/18 (PM Nr. 8/2020), BeckRS 2020, 5834 = MDR 2020, 781 = NJW-RR 2020, 751 = RÜ 2020, 409 (m. Anm. Haack).
[5] Zu den möglichen Schadensersatzansprüchen einer im Urlaubshotel von einem Hotelangestellten vergewaltigten Reisenden gegen den Pauschalreiseveranstalter: Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar v. 10.11.2020 – C-578/19 "Kuoni Travel Ltd", BeckRS 2020, 29851.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge