Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind deren Erfolgsaussichten grds. nur am Behandlungsziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft zu messen.

BGH, Urt. v. 4.12.2019 – IV ZR 323/18

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