Die Kl., die bei der Bekl. eine private Haftpflichtversicherung unterhielt, mietete einen Transporter an. Als sie auf dessen Hebebühne stehend eine Leiter entladen wollte, beschädigte sie mit dieser ein in den Luftraum ragendes Reklameschild und verursachte einen Nettoschaden von 1.310 EUR. Sie wurde in der Folge zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 1.335 EUR verurteilt.

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