1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den internationalen Gremien weiterhin darauf hinzuwirken, dass Notbremsassistenten von Lkw und Bussen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Das bedeutet u.a., dass fahrende Fahrzeuge vor einem Stauende zum Stehen kommen und sich abschaltbare Systeme zeitnah automatisch wieder reaktivieren müssen.

2. Die Bundesregierung wird weiterhin aufgefordert, in den internationalen Gremien darauf hinzuwirken, dass alle neuen Lkw und Busse mit einem Assistenten ausgerüstet sein müssen, der Radfahrende im kritischen Abbiegebereich zuverlässig erkennt und den Fahrenden optisch und akustisch warnt. Hersteller sollen die Zuverlässigkeit soweit verbessern, dass in Zukunft auch ein Bremseingriff möglich wird, wenn eine Fahrerreaktion unterbleibt.

3. Busunfälle und Busbrände dürfen nicht zu einer Vielzahl von Opfern führen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den internationalen Gremien darauf hinzuwirken, dass der Tank besser vor Beschädigung geschützt wird und die Innenraummaterialien schwerer entflammbar sind. Die Bundesanstalt für Straßenwesen soll Vorschläge für entsprechende technische Vorgaben erarbeiten.

4. Die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere der Sozialvorschriften, muss effektiver überwacht werden. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie die Polizei müssen dazu personell deutlich aufgestockt werden. Sowohl für die Einhaltung der Vorschriften als auch für ihre Kontrolle sind flächendeckend umfangreiche zusätzliche Stellplatzkapazitäten zu schaffen. Dabei ist auch das Straßensystem außerhalb der Autobahnen mit einzubeziehen.

5. Insbesondere Radfahrende und zu Fuß Gehende sollen durch geeignete Maßnahmen – auch in der schulischen Verkehrserziehung – über die eingeschränkten Sichtmöglichkeiten vom Fahrerplatz aus sensibilisiert und zu vorausschauendem Verhalten angehalten werden. Die verpflichtenden Schulungen für Lkw- und Busfahrende sollen um das Thema: "Möglichkeiten und Grenzen von Assistenzsystemen" erweitert werden.

6. Die verantwortlichen Behörden werden aufgefordert, wo immer möglich, Verkehrsströme so zu steuern, dass abbiegende Kraftfahrzeuge und Radfahrende bzw. zu Fuß Gehende jeweils eigene Grünphasen haben.

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