Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, Handbuch für die Praxis, 24. Auflage 2009, Müller (C. F.), Heidelberg, 559 Seiten, gebunden, 99 EUR, ISBN 978-3-8114-4371-6

Mit der 24. Auflage bekam das Praxishandbuch, welches von Dr. Helmut Becker begründet und bis zur 23. Auflage von Kurt E. Böhme fortgeführt wurde, durch den jetzigen Bearbeiter, Anno Biela, ein neues Gesicht. Bereits die Optik hat sich geändert. Die Kapitelstrukturierung wurde von Großbuchstaben auf Ziffern umgestellt. Doch es ist nicht nur eine neue Optik, die das Werk zu bieten hat. Rechtsprechung und Veröffentlichungen wurden bis Stand April 2009 umfassend eingearbeitet, Kapitel umgeschrieben und ergänzt.

Das Werk bietet auch nach der gründlichen Überarbeitung alles, was den Verkehrsjuristen beschäftigt: Von den Haftungsgrundlagen und der – in der Praxis immer wieder übersehenen und von daher regressträchtigen – Haftungsbeschränkung gemäß §§ 104 ff. SGB VII über das – ebenfalls gern übersehene – Problem des Anspruchsübergangs kraft Gesetzes bis hin zur Schadenshöhe, von prozessualen und taktischen Fragen (z.B. zu dem in der Praxis immer wieder relevanten Problem des Abfindungsvergleichs) bis hin zu versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Zusätzlich zum Bewährten findet sich jedoch auch einiges Neues.

In der 24. Auflage findet sich ein im Bereich Versicherungsrecht gänzlich überarbeitetes Kapitel, welches den umfassenden Neuregelungen im Zusammenhang mit der VVG-Reform (Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23.11.2007, BGBl I, S. 2774) und den daraus resultierenden zahlreichen Änderungen auch im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) Rechnung trägt. Gerade die Reform des VVG zum 1.1.2008 hat für den Verkehrsjuristen zahlreiche Neuerungen gebracht. Mit dem neuen VVG wurden u.a Regelungslücken (etwa im Bereich der vorläufigen Deckungszusage) geschlossen, Regelungen im Bereich des Verbraucherschutzes mit Bestimmungen zu Beratung und Information durch den Versicherer aufgenommen und das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" aufgegeben.

In den Kapiteln 13 (Regulierung von im Ausland oder mit Ausländern eingetretenen Schäden) und 14 (Verkehrsopferhilfe) wurden die durch die 5. KH-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzten Veränderungen beachtet. Völlig neu eingefügt wurde das letzte, 18., Kapitel zum Rechtsdienstleistungsgesetz.

Sehr umfassend berücksichtigt wurde der "Dauerbrenner" Mietwagenkosten. Dabei werden die üblichen Streitpunkte anhand der umfassenden Rechtsprechung des BGH anschaulich abgehandelt. In der Darstellung finden auch "brandaktuelle Themen", wie der Mietpreisspiegel des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation und die Entscheidungen des OLG München vom 25.7.2008, Az. 10 U 2539/08, des OLG Jena vom 27.11.2008, Az. 1 U 555/07 und des OLG Köln vom 10.10.008, Az. 6 U 436/07 Berücksichtigung.

Zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber überholt sind Teile des 10. Kapitels "Kosten", nachdem mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (BGBl 2009, I, 2449 – 2473) und der Neueinführung des § 15a RVG die bisherige Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049, NJW 2007, 2050 und NJW 2007, 3500) zur Anrechnung der Gebühren obsolet geworden ist und diese nunmehr im Verhältnis zu Dritten nur noch in den drei gesetzlich genannten Fällen des § 15a Abs. 2 RVG stattfindet. Hier besteht also bereits Bedarf für eine kommende 25. Auflage, der wieder mit Spannung entgegengesehen werden darf.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass auch die neu bearbeitete 24. Auflage den Erwartungen, die das Werk bereits mit den Vorauflagen geweckt hat, nach wie vor entspricht. Es ist und bleibt ein für den Verkehrsjuristen zu empfehlendes "Handwerkszeug", da es dem Anfänger und Einsteiger in sehr übersichtlicher Form schnell und verständlich Antworten zu den Problemen der Praxis gibt und dem Fortgeschrittenen eine Fülle an Hinweisen auf weiterführende Literatur und vor allem Rechtsprechung bietet. Zudem sind die zahlreichen im Anhang vorhandenen Tabellen (z.B. Kapitalisierungstabellen, Tabellen zur Lebenserwartung in Europa) unverzichtbares Handwerkszeug des Verkehrsjuristen.

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