Zum verneinten Mitverschulden des Radfahrers bei unterlassenem Tragen eines Schutzhelms vgl. BGH zfs 2014, 496 m. Anm. Diehl; fehlende Motorradschutzkleidung und Mitverschulden vgl. OLG München zfs 2017, 673 m. Anm. Diehl.

zfs 2/2019, S. 81 - 83

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