Himmelreich/Halm (Hrsg.), Handbuch der Kfz-Schadensregulierung

1. Aufl. 2009, Luchterhand Verlag, Köln, 1655 Seiten, 129 EUR

Die aus zahlreichen Beiträgen, Aufsätzen und Handbüchern bekannten und kompetenten Anwälte Klaus Himmelreich und Wolfgang Halm, Köln, fungieren dankenswerterweise als Herausgeber des "Handbuchs der Kfz-Schadensregulierung". Trotz der nahezu unübersehbaren Flut von Praxisratgebern im Verkehrs- und Versicherungsrecht ist das Werk von Himmelreich/Halm uneingeschränkt zu begrüßen. Insgesamt haben 15 Autoren ihr profundes Fachwissen aus ihrer jeweiligen Perspektive als Anwalt, Richter und Versicherer zusammengetragen, so dass eine umfangreiche Aufarbeitung von Rechtsprechung sowie Literatur "von der Praxis für die Schadensregulierungspraxis" entstanden ist.

Ausgesprochen informativ ist die Darstellung der "Allgemeinen Rechtsbegriffe" durch Rechtsanwalt Kuhn, Referent für Schadens- und Versicherungsrecht in der Juristischen Zentrale des ADAC. Seinen Ausführungen ist die jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet anzumerken, die er im Rahmen seiner Tätigkeit gewonnen hat, und zwar sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Wer nur gelegentlich mit Fragen des Sachschadens beschäftigt ist, wird auf leicht verständliche Weise, aber schlussendlich auch umfassend informiert.

Dem Thema "Reparaturschaden" widmen die Co-Autoren Halm/Fitz auf 235 Seiten, bekannt durch ihre Beiträge in der führenden Verkehrsrechtszeitschrift "Deutsches Autorecht" (DAR), was auch für diesen Abschnitt im Handbuch zweifellos von großem Wert ist.

Das in der Praxis immer wieder umstrittene Thema "Nutzungsausfallentschädigung" behandeln in der angemessenen und erforderlichen Ausführlichkeit die ADAC-Mitarbeiter Heberlein und Schäpe, wobei der Ausflug des Letzteren als Verkehrsrechtsexperte in das Zivilrecht sicherlich als gelungen zu betrachten ist. Gleiches lässt sich auch zur Darstellung der Probleme der "Gutachtenkosten" von Kärger feststellen – ebenfalls Mitarbeiter der Juristischen Zentrale des ADAC.

Als Experte auf dem Spezialgebiet "Rechtsanwaltskosten" zeichnet RA Herbrecht, Anwalt in Düsseldorf, verantwortlich, der sich auch intensiv mit Fragen des Schadensausgleichs befasst. Richter am Amtsgericht Bachmeier – bekannt als Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a. des "Rechtshandbuchs Autokauf" – behandelt u.a. Spezialfragen der Verjährung/Verwirkung. Für die Praxis besonders wertvoll ist seine Übersicht über das alte und neue Verjährungsrecht, das die manchmal differenzierte Rechtslage so klar darstellt, dass auch ein im Zivilrecht nicht so beschlagener Leser sich sofort zu helfen weiß.

Zu Recht haben die Herausgeber darauf geachtet, dass auch "die komplexe Rechtslage von Unfällen mit Auslandsbezug" dargestellt wird, da angesichts des real existierenden Verkehrsraums Europa auch der "Rechtsraum Europa" an Bedeutung gewinnt. Für dieses zunehmend wichtige Thema ist es den Herausgebern gelungen, den Leiter Internationales Recht der Juristischen Zentrale des ADAC Nissen zu engagieren, der in gewohnter Präzision die Grundlagen darlegt, Leitlinien aufzeigt und diejenigen Nutzer dieses Buches nicht im Stich lässt, die weitergehende Literatur suchen. Sein umfangreiches Literaturverzeichnis stellt eine große Hilfe für jeden Nutzer des Handbuchs dar, der in die Materie tiefer einzudringen beabsichtigt und dafür weitergehende Literatur benötigt.

Es würde den Rahmen einer Rezension sprengen, wollte man ausführlich im Detail auf die umfangreichen Ausführungen weiterer erfahrener Rechtsexperten eingehen, die sich das Verdienst erworben haben, an diesem Werk mitzuarbeiten. Wer Kfz-Unfallschäden zu regulieren hat, sei es als Anwalt, Versicherer oder Richter, ist bestens beraten, in diesem Handbuch Hilfe zu suchen: Folgendes Beispiel mag das verdeutlichen: In dem sehr ausführlichen Stichwortverzeichnis findet sich unter dem Begriff "Baum" ein Hinweis auf eine 2-seitige Abhandlung zu den Problemen der Verkehrssicherungspflicht, der Beweiserleichterung einschließlich der einschlägigen Untersuchungsmethoden, angereichert durch insgesamt 16 Fußnoten, die auf die Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur verweisen. Dem Nutzer des Handbuchs werden künftig Baumunfälle kein Problem mehr bereiten!

Den Herausgebern und Autoren gebührt Dank für die Schaffung dieses Handbuches, das keine Frage unbeantwortet lässt. Gegenüber dem hohen Wert dieses Buches fällt ein kleiner Wermutstropfen kaum ins Gewicht: Anstelle des Geleitworts durch den Vorstandsvorsitzenden einer großen deutschen Versicherung hätte es dem Werk besser angestanden, einen namhaften Verbraucherschützer zu Wort kommen zu lassen, der einen Schadensfall nicht als Werbemöglichkeit des Versicherer für Bestandskunden oder potenzielle Neukunden ansieht, sondern die Rechte der Unfallopfer in den Fokus stellt, und zwar im Sinne eines proaktiven Verbraucherschutzes.

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