Auf der Internet-Plattform eBay bot der Bekl. im Frühjahr 2012 einen Reifensatz Pirelli mit einem Startpreis von 1 EUR an. Der Kl. hatte ein Gebot von 201 EUR als Meistbietender abgegeben. Vor Beendigung der Auktion brach der Bekl. die Auktion ab, ohne dass ein nach den AGB der Auktion rechtfertigender Grund vorlag.

Der Kl. forderte den Bekl. vergeblich zur Lieferung der Reifen auf und erklärte daraufhin den Rücktritt und verlangte Schadensersatz. Der Kl. hat in großem Umfang bei eBay Gebote abgegeben: So hatte er in den Jahren 2013 und 2014 bei 14.000 Auktionen Gebote in einem Gesamtbetrag von mehr als 52 Millionen EUR abgegeben. Die auf Zahlung von 1.100 EUR gerichtete Klage hatte in den Instanzgerichten keinen Erfolg. Die zugelassene Revision des Bekl. war erfolglos.

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