Am 2.11.2012 erlitt der Kl. während seiner Arbeit einen Unfall, als er von der Ladefläche eines Lkw-Anhängers etwa 2 m in die Tiefe stürzte. Neben anderen Verletzungen trug er eine distale Radiustrümmerfraktur am linken Arm unter Beteiligung des Handgelenkes sowie eine Bandverletzung (zwischen Kahnbein und Mondbein der Handwurzel) davon. Auf Grund von Komplikationen im Heilungsverlauf wurde zunächst am 15.4.2013 das zuvor eingebrachte Osteosynthesematerial operativ am linken Handgelenk entfernt und im Rahmen einer weiteren Operation eine Denervierung geschädigter Nerven sowie die Versteifung des linken Handgelenks vorgenommen. LG SV D stellte in seinem Gutachten vom als verbleibende Unfallfolgen fest:

1. Ein vollständiger Verlust der Beweglichkeit im linken Handgelenk infolge der erforderlich gewordenen Arthrodese-Operation, 2. belastungsabhängige Schmerzzustände im linken Handgelenk, 3. eine elektrisierende Berührungsempfindlichkeit über der linken Handwurzel, 4. eine Interaktivitätsosteoporose des linken Handgelenks und 5. drei reizlose oberflächliche Narben im Bereich des linken Handgelenks sowie 6. eine eingeschränkte Auswärtsbewegung im linken Unterarm

Diese Beeinträchtigungen schätzte es als Invalidität mit 6/20 Handwert ein.

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