1Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer
1. |
die Befähigung zum Richteramt, |
2. |
eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücksund Wohnungswirtschaft, |
3. |
einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin oder |
4. |
einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt |
besitzt. 2Die in Satz 1 genannten Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen