In unternehmerischen Belangen ist meistens ein schnelles Handeln ebenso notwendig, wie in persönlichen Angelegenheiten, um keinen Schaden entstehen zu lassen. Die Konzepte zur Unternehmervorsorgevollmacht sind aber noch rudimentär und weitgehend theoretischer Natur.[28]

Ein Kernproblem bei der Unternehmervorsorge ist, dass es den bevollmächtigten Personen oft an Informationen fehlt, um im Vorsorgefall schnell aktiv werden zu können. Ein anderes Problem stellt sich bei der Findung und Auswahl der zu bevollmächtigenden Person, also in der Verantwortlichkeit. Während für private Angelegenheiten meist ein Ehegatte oder ein Abkömmling geeignet ist, kann es für die unternehmerischen Entscheidungen sinnvoll sein, eine fachkompetente Person einzusetzen oder dem Angehörigen zur Seite zu stellen. Es sind dabei für alle Beteiligten zudem haftungs- und unter Umständen auch berufsrechtliche Aspekte zu beachten. Als dritter Beratungsansatz ist die Organisation zu nennen. So ist bei einem Einzelunternehmer die Abgrenzung zum privaten Vermögen deutlich schwieriger als bei einer GmbH, sodass eine Geschäftsumwandlung zur Verbesserung der Vorsorgemöglichkeiten meistens zumindest in Betracht zu ziehen ist.

Die drei Säulen der Unternehmer-Vorsorge "Information, Verantwortlichkeit, Organisation" können unter der Kurzbezeichnung "IVO" zusammengefasst werden.[29] Wie bei erbrechtlichen Gestaltungen, ist auch bei der Vorsorge für lebzeitige Ausfälle eine individuelle und genaue Bearbeitung notwendig. Mindestbestandteil einer Vorsorgevollmacht bei einem Unternehmer ist eine Handlungsvollmacht nach § 54 HGB.

[28] Vgl. etwa Reimann, ZEV 2005, 457; Langenfeld, ZEV 2005, 52; Sauer, RNotZ 2009, 79, 92; Jocher, notar 2014, 3; Müller/Renner, Rn 990-1054; Riedel/Gockel, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge, 1. Auflage 2012, § 16.
[29] Vgl. www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de.

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