Auch jüngere Menschen müssen vertreten werden, wenn sie z. B. aufgrund eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Dies gilt für medizinische Fragen sowie für das private und unternehmerische Vermögen.

Eine umfassende Vorsorgevollmacht ist eine unbedingte Generalvollmacht, mit der einhergehenden Missbrauchsgefahr.[25] Diese ist bei einer Trennung der Ehegatten besonders groß, die wiederum bei jüngeren Menschen wahrscheinlicher ist. Sie sind zudem auch eher unternehmerisch tätig als ältere Menschen. Ein Zusammenleben ohne Trauschein ist schließlich ein für viele jüngere Menschen gängiges Modell, bei dem aber rechtliche und praktische Besonderheiten bei der Vollmacht zu beachten sind. Die Missbrauchsgefahr, die Unternehmervorsorgevollmacht sowie das Zusammenleben ohne Trauschein sind also die für jüngere Menschen besonders relevanten Aspekte bei der Vorsorgevollmacht, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.

[25] Vgl. etwa Trimborn von Landenberg, Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall, 2. Auflage 2012.

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