Dem Jahresbericht der Bundesnotarkammer -Zentrales Testamentsregister- für das Jahr 2016 ist zu entnehmen, dass zum 31.12.2016 etwa 19,8 Millionen Registrierungen und rund 15,7 Millionen erbfolgerelevante Urkunden, vor allem Testamente und Erbverträge, gespeichert waren.[1] Daneben befinden sich in unbekannter Anzahl weitere letztwillige Verfügungen von Todes wegen in Schubladen privater Haushalte. Sämtliche Verfügungen von Todes wegen werden nach dem Tod des jeweiligen Erblassers eröffnet.

Je älter die Testatoren sind, desto ungewisser ist jedoch, ob diese letztwillige Verfügung von Todes wegen wirklich vor Gericht einer Anfechtung standhält, wenn die Erben und Enterbten um deren wirksame Errichtung streiten. Als Beweis für die Unwirksamkeit wird dann häufig eine demenzielle Entwicklung des Erblassers angeführt.

[1] http://www.testamentsregister.de/erbe/meldungen?view=detail&id=12c13c03-b9d1-4867-92d9-43b8ed572799, Stand 05.04.2017.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge