Verschiedene Testverfahren, die zu Lebzeiten des Erblassers durchgeführt wurden, können Anhaltspunkte dafür geben, ob und ggf. in welchem Ausmaß eine Demenz vorgelegen hatte. Die bekanntesten sind der Mini Mental State Test (MMST) von Folstein et al. aus dem Jahr 1992, der Uhren-Zeichen-Test nach Shulman aus dem Jahre 1993 und der DemTect von Calabrese et al. aus dem Jahre 2000.

Der MMST dient der Abschätzung der kognitiven Fähigkeiten älterer Menschen sowie der Erfassung der Schwere bzw. des Stadiums eines demenziellen Abbauprozesses. Erfasst werden dabei Orientierung, Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Rechnen, Sprache und konstruktive Praxis, wobei die Itemschwierigkeiten auf niedrigem Niveau sind. Auffällige Testwerte können auf einen demenziellen Abbau hinweisen.[41] Die zu erreichende höchste Punktzahl beträgt 30. Im Bereich von 19–24 Punkten spricht man von einer leichten, bei 10–18 Punkten von einer mittleren und bei weniger als 10 Punkten von einer schweren Demenz.[42]

Im Rahmen des Uhren-Zeichen-Tests muss der Betroffene einen Kreis zeichnen, die Ziffern einer Uhr sowie die Zeiger der Uhr eintragen, damit diese eine bestimmte Uhrzeit anzeigen. Anhand der Abweichungen in der Darstellung von der normalen Leistung, d. h. einer korrekt gezeichneten Uhr, lässt sich das Ausmaß der Störung der Hirnleistung erkennen.[43]

Der DemTec zur Früherkennung der Demenz umfasst fünf Aufgabenblöcke mit einem niedrigen Leistungsniveau, die das verbale Gedächtnis, die Wortflüssigkeit, intellektuelle Flexibilität sowie die Aufmerksamkeit testen sollen. Häufig wird dieser mit dem MMST verbunden.[44]

[41] Dorenbusch, Psychologische Mess- und Testverfahren für die Begutachtung im Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht, 1. Aufl., S. 116, mit weiteren Erläuterungen.
[42] Rösler/Supprian in Foerster/Dreßing (Hrsg.) Psychiatrische Begutachtung, 5. Aufl., Kapitel 11, S. 215, 11.2.
[43] Lessing/Scanlan/Nazemi/Borson, Int Psychogeriatr. 2008 Jun; 20(3): 459–470.
[44] Dorenbusch, Psychologische Mess- und Testverfahren für die Begutachtung im Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht, 1. Aufl., S. 72, mit weiteren Erläuterungen.

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