Die Europäische Erbrechtsverordnung möchte eine Lösung für Erbschaften mit internationalem Bezug bieten. Die Verordnung vom 4. Juli 2012 trat am 16. August 2012 in Kraft, kam jedoch erst nach dem 17. August 2015 vollständig zum Tragen. Mit dieser Verordnung werden die erbrechtlichen Vorschriften harmonisiert. Gleichwohl werden die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erbschaftsteuer auch weiterhin ihre eigenen Vorschriften anwenden, denn darauf nimmt diese Verordnung keinen Bezug.

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