Verwaltung und Rechtsprechung haben für die Bemessung von Paketzuschlägen mehr oder weniger grobe Korridore definiert, innerhalb derer sich die Zuschläge bei bestimmten Beteiligungsdimensionen bewegen. Bei Beteiligungen zwischen 1/4 und der Hälfte des Nennkapitals fällt demzufolge regelmäßig ein Zuschlag zwischen 5 % und 10 % an. Beteiligungen zwischen der Hälfte und 74 % des Nennkapitals rechtfertigen einen Zuschlag zwischen 15 % und 20 %.[125] Umfasst die Beteiligung wenigstens 75 % des Nennkapitals, soll idR ein Paketzuschlag von 25 % anzuwenden sein.[126] Im Übrigen ist die Höhe des Paketzuschlags idR auf max. 25 % des gemeinen Werts der Anteile begrenzt.[127]
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