Im Einzelnen ist zu den verschiedenen Verfahren Folgendes anzumerken:

1) AWH-Standard. Es handelt sich um das von der Arbeitsgemeinschaft der wertermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) erarbeitete Bewertungsverfahren.[23] Ausgangspunkt ist das Ertragswertverfahren, wobei der Substanzwert als Mindestwert zum Ansatz kommen kann. Der nach dieser Methode ermittelte Ertragswert beinhaltet sämtliche Grundlagen des Unternehmens als intakte Einkommensquelle. Sämtliches betriebsnotwendige Anlagevermögen (allerdings ohne Betriebsgrundstücke und Gebäude) sowie der notwendige Waren- und Materialbestand werden durch den Ertragswert abgebildet. Zusätzliche Werte, z. B. Grundstücke und Gebäude, Forderungen, teilfertige Leistungen etc. sowie Verbindlichkeiten, sind gesondert in Ansatz zu bringen.

2) Biotech-Discount-Modell. Dieses Verfahren stellt eine branchenspezifische Kombination von DCF-Methode und Peer-Group-Vergleich dar. Es ist auch zur Bewertung von Unternehmen geeignet, bei dem erst zukünftig mit positiven Erträgen zu rechnen ist. Im Wesentlichen basiert es auf einer (optimistischen) Gewinnschätzung für das zweite bzw. dritte Jahr der (in der Zukunft liegenden) Profitabilitätsphase. Grundlage dieser Schätzung ist beispielsweise das Kurs-Gewinn-Verhältnis im entsprechenden Peer-Group-Vergleich. Der Gegenwartswert wird mit für die Biotech-Branche typischen Diskontierungsfaktoren im Bereich zwischen 25 % und 40 % ermittelt.

3) DCF-Methode. Bei den Discount-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) wird der Unternehmenswert durch Diskontierung zukünftiger Cash-Flows ermittelt. Dies sind die erwarteten Zahlungen an die Eigentümer, die sich je nach angewendeten Verfahren unterschiedlich definieren. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen Netto-Verfahren (Equity-Approach) und Brutto-Verfahren (Entity-Approach). Bei den zuerst genannten wird unmittelbar der Wert des Eigenkapitals bestimmt. Bei den zuletzt genannten ergibt sich der Wert des Eigenkapitals durch Abzug des Werts des Fremdkapitals vom Wert des Gesamtkapitals.

4) Diskontierungsverfahren. Prinzipiell handelt es sich um eine Ertragsbewertung im Sinne von IDW S 1. Allerdings muss bei ertragsschwachen Unternehmen (wie im Einzelhandel häufig anzutreffen) der Bestimmung des Mindestwerts (Liquidationswert) besondere Beachtung geschenkt werden. Einschränkungen der Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens ergeben sich auch aus der systembedingt hohen Bedeutung des Restwerts (ewige Rente nach dem Detail-Planungs-Zeitraum). Vor diesem Hintergrund kommen ertragswertbasierte Verfahren (wie das Diskontierungsverfahren) insbesondere bei der Bewertung von Handelsunternehmen mit starken Markennamen in Betracht.

5) Embedded Value. Das Verfahren wird vor allem in den Sparten Lebens- und Krankenversicherungen angewendet. Der Unternehmenswert setzt sich hierbei aus dem Wert des aktuellen Versicherungsportfolios (aus dem Lebens- bzw. Krankenversicherungsbereich), dem sog. In-Force-Value (Barwert der künftigen Deckungsbeiträge aus dem aktuellen Versicherungsbestand unter der Annahme, dass kein weiteres Neugeschäft gezeichnet wird) und dem Net-Asset-Value des Unternehmens (= Nettoinventarwert, Substanzwert) zusammen.

6) Erfolgsfaktor-Markt-Methode. Das Verfahren basiert auf dem Vergleich bei anderen Praxisverkäufen erzielter Preise, die in Relation zum jeweiligen Praxisumsatz gesetzt werden.

7) Excess-Operating-Profits-Method. Grundlage des Verfahrens ist die Bestimmung des Werts einer bestimmten Stufe der Wertschöpfungskette. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Wertbestimmung durch einen Vergleich mit Unternehmen derselben Branche aber mit unterschiedlicher Gestaltung der Wertschöpfungskette.[24]

8) Goodwill-Methode. Der Praxiswert setzt sich zusammen aus Substanzwert und ideellem Wert (Praxiswert, Goodwill). Dabei ergibt sich der Substanzwert aus dem Marktwert der Praxiseinrichtung. Der Goodwill wird hingegen in einem ertragswertorientierten Verfahren durch Multiplikation des zukünftigen nachhaltigen Gewinns mit einem Prognosemultiplikator errechnet. Bei der Schätzung des Gewinns ist zu beachten, dass nur der "übertragbare Umsatz" wie die "übertragbaren Kosten" zum Ansatz kommen dürfen und auch der Unternehmerlohn Berücksichtigung finden muss.

9) IBT-modifiziertes Ertragswertverfahren. Es handelt sich im Wesentlichen um ein modifiziertes Ertragswertverfahren. Berücksichtigt wird der Ertragswert des betriebsnotwendigen Sachanlagenvermögens. Der Kapitalisierungszeitraum wird auf der Grundlage mathematischer Modelle unter Berücksichtigung auch tatsächlich am Markt gezahlter Praxispreise ermittelt. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Indexierten-Basis-Teilwert-Methode (IBT).[25]

10) Modifiziertes Ertragswertverfahren. Ursprünglich wurde dieses den speziellen Gegebenheiten von Psychotherapeuten-Praxen angepasste modifizierte Ertragswertverfahren von der PTK Niedersachsen entwickelt. Besonderheiten bestehen insbesondere bei der Festlegung des Bewertungszeitraums (Res...

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