Im Gegensatz zu dem "normalen" Begünstigten, also dem, der kein Ehepartner ist, steht es dem überlebenden Ehepartner zu, das IRA unter seinem eigenen Namen zu führen. Bei Inanspruchnahme dieser Option würde die Bezeichnung des neuen Kontos beispielsweise so aussehen:

[Name of Surviving Spouse]

SSN of Surviving Spouse

[Name des überlebenden Ehepartners]

Steuernummer des überlebenden Ehepartners

Bei einem jüngeren überlebenden Ehepartner könnte sich diese Option aber als nachteilig erweisen, falls der Ehepartner vor dem 59,5. Lebensjahr Kapital aus dem IRA Kapital abziehen will. In derartigen Fällen wird von der Finanzbehörde über die normale Versteuerung hinaus ein Zuschlag von 10 % auf den zu früh ausbezahlten Betrag erhoben.[32] Der Umstand, dass das Kapital aus dem IRA des verstorbenen Ehepartners stammte, für den das Alter von 59,5 bereits erreicht wurde, ändert dieses Ergebnis nicht.[33]

[32] Es gelten einige Ausnahmen zu dieser Regel, wie zum Beispiel wenn der Gründer bis zum $10,000 für den ersten Hauskauf verwendet. (Siehe Internal Revenue Code, § 72 (t)(2)(F)).
[33] In dem Fall Gee v. Comm., 127 Tax Court No. 1 (2006) wurde diese Steuersanktion für rechtens erklärt.

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