Die rechtliche Form eines IRAs ist ein Trust ("private Stiftung").[7] Der Trust schafft eine Rechtsbeziehung zwischen Gründer/Steuerzahler, Verwalter und Begünstigtem, wobei der Gründer Vermögen auf den Trust überträgt, der Trust als Rechtsinhaber des Vermögens gilt und der Verwalter das Vermögen treuhänderisch zugunsten des Gründers verwaltet.[8] Der Trust wird ausschließlich zugunsten des Gründers bzw. dessen Begünstigen durch Niederschrift eingerichtet.[9] Die Niederschrift hat festzuhalten, dass das Kapital im Trust entweder beim Erreichen des 70,5. Lebensjahres an den Gründer auszuzahlen ist[10] oder alternativ sukzessive Auszahlungen von Mindestbeträgen, die aufgrund der Lebenserwartung bzw. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.[11]
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