Auf einen Blick:

Die Errichtung einer Familienstiftung kann ein sinnvolles Instrument der Nachfolgegestaltung sein, wenn der Stifter insbesondere die Versorgung seiner Familie beabsichtigt und das Unternehmen gesichert von familiären Spannungen in die Zukunft führen möchte. In privatrechtlicher Hinsicht sind sinnvolle und langfristige Gestaltungen nach beiden untersuchten Rechtsordnungen gut zu erreichen.

Probleme ergeben sich aber insbesondere bei der Gestaltung, sobald das deutsche Steuerrecht tangiert ist.

Für einen in Deutschland ansässigen Stifter ist die Errichtung einer Stiftung mit Sitz im Ausland aus steuerlichen Gründen nur bedingt vorteilhaft. Die Errichtung einer österreichischen Privatstiftung in der Nachfolgeplanung ist steuerlich nur dann sinnvoll, wenn die potenziellen Vermögensnachfolger in Deutschland ansässig sind, das Vermögen aber nicht von der deutschen Erbschaftsteuer erfasst wird und der Stifter, der das Stiftungsvermögen einbringt, nicht der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht unterfällt.

Steuerliche Vorteile bringt eine Unternehmensnachfolge in Gestalt einer Stiftung mit Sitz im Ausland nach derzeitiger Rechtslage nicht.

Autor: Von Dagmar Boving, LL.M. , Rechtsanwältin

ZErb 6/2017, S. 153 - 157

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge