Durch das Mittagstief führte Rechtsanwalt Ralf Hamberger[7], der die Teilnehmer multimedial in einen Wald versetzte und für die besondere Problematik des Vorhandenseins von Bäumen oder sogar Wäldern im Nachlass sensibilisierte. Der Baum im Nachlass stelle grundsätzlich eine Gefahrenquelle für Personen und/oder Sachen dar. Dann träfen den Nachlasspfleger besondere Verkehrssicherungspflichten. Für ausreichenden Versicherungsschutz sei zu sorgen. Als Ärgernis sei der Baum regelmäßig im Rahmen von Nachbarstreitigkeiten anzutreffen. Für diese Fälle zeigte Hamberger die Rechte und Pflichten des Nachlasspflegers auf.

[7] Ralf Hamberger ist Rechtsanwalt und Präsidiumsmitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger e. V.

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