Der Beitrag schließt an den Beitrag aus ZErb 3/2017, 67 ff an. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Teile des Sozialrechts und darüber, wo es Schnittstellen zum Erbrecht gibt. Im ersten Teil standen das Sozialversicherungsrecht und das soziale Entschädigungsrecht im Mittelpunkt. Nachfolgend geht es um Leistungen der Existenzsicherung, SGB II und SGB XII.
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