Der Typische Lebenserwartungszeitraum läuft nach den Vervielfältigern zu § 14 BewG 10,63 Jahre und daher bis zum Alter der Übergeberin von 81,63 Jahren. Da sich der Bedarf im Rahmen des typischen Lebenserwartungszeitraumes ändert, ist dieser als Vervielfältiger aufzuteilen. Der Bedarf ist von Anfang an als Pflegebedürftigkeit der Stufe I gegeben, von 71 Jahren bis 73. Vervielfältiger ist daher 3,00. Im Alter von 74 Jahren tritt die Stufe III ein, sodass der Restvervielfältiger 7,63 Jahre ist. Die Zeiten außerhalb des typischen Lebenserwartungszeitraumes bleiben unbeachtet. Diese Zeit fällt in den Risikobereich des Übernehmers. Der relevante Bedarf innerhalb des typischen Lebenserwartungszeitraums wird dann immer aus dem Produkt des Teilvervielfältigers mit dem jeweiligen Jahresersparnisbetrag wie folgt ermittelt:

 
Stufe I = 23,00 EUR x 12 x 3 = 828,00 EUR
Stufe III = 368,00 EUR x 12 x 7,63 = 33.694,08 EUR

Die Summe aus den Produkten ist 34.522,08 EUR und ergibt den Wert der Wart- und Pflegeverpflichtung.

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