Der Typische Lebenserwartungszeitraum läuft nach den abgezinsten Vervielfältigern zu § 14 BewG 7,032 Jahre und daher von 78 Jahren bis zum Alter des Übergebers von 85,032 Jahren. Da noch kein Bedarf vorliegt, ist der angemessene Jahresbetrag das reine Risiko des gewichteten durchschnittlichen Ersparnisbetrages für Rheinland-Pfalz, der bei 735,00 EUR pro Monat und bei 8.820,00 EUR pro Jahr liegt.

Der typische Lebenserwartungszeitraum ist hinsichtlich des Risikos aufzuteilen. Damit fallen zwei Jahre in den Alterskorridor von 75–80 Jahren und 5,032 Jahre in den Alterskorridor von 80–85 Jahren der Risiko- und Hilfsbedürftigkeitstabelle 2011. Die Risikoprozentsätze sind dann die folgenden:

 
2 Jahre entfallen auf den Alterskorridor 75–80 Jahren: 15,62 %
5,032 Jahre entfallen auf den Alterskorridor 80–85 Jahren: 29,13 %

Der bei Festsetzung des geringsten Gebots verbleibende typische Lebenserwartungszeitraum von 7,032 Jahren wird dann entsprechend aufgeteilt:

 
2 x 15,62 % von 8.820,00 EUR = 2.755,36 EUR
5,032 x 40,19 % von 8.820,00 EUR = 12.928,54 EUR

Aus den beiden Produkten wird dann die Summe gebildet, um den reinen Risikobetrag zu ermitteln = 15.683,90 EUR. Damit wären 15.683,90 EUR als angemessener für die Wart- und Pflegeverpflichtung des Ehemannes anzusetzen.

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