Die Einbringung der Vermögensgegenstände in die GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten beinhaltet ein entgeltliches Rechtsgeschäft.[58] Insofern kann die Einbringung nach den §§ 17, 20, 23 EStG, im Hinblick auf umwandlungsbetroffene Kapitalgesellschaftsanteile iSd § 20 UmwStG oder nach den Grundsätzen zum gewerblichen Grundstückshandel zur steuerpflichtigen Auflösung stiller Reserven führen.
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