Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung ist ein Modell, das von Grziwotz entwickelt wurde.[32] Danach wird der behinderte Angehörige als (nicht befreiter) alleiniger Vorerbe eingesetzt. Die weichenden Angehörigen inklusive des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners erhalten Vermächtnisse und werden gleichermaßen Nacherben des behinderten Vorerben. Über den Erwerb von Todes wegen des Behinderten wird wie in den beiden anderen klassischen Modellen der Vor- und Nacherbschaft und der Vermächtnislösung Dauertestamentsvollstreckung (§ 2209 S. 1 BGB) angeordnet. Grziwotz spricht zwar von einer "gegenständlich beschränkten" Vor- und Nacherbschaft.[33] Anzunehmen ist aber, dass das nicht wörtlich zu verstehen ist. Eine lediglich auf einzelne Nachlassgegenstände bezogene Vor- und Nacherbschaft wäre unzulässig.[34] Faktisch führt das Modell aber dazu, dass dem Vorerben lediglich die Vermögenswerte als Vorerbe verbleiben, die nicht Dritten vermächtnisweise zugeordnet werden.
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