Stiftungen sind im Unternehmensbereich vielseitig einsetzbar. Gerade für Familienunternehmer, also "Alleinentscheider", bei denen die Familie den oft traditionsreichen Betrieb trägt, ist sie interessant – wollen sie doch ihr Lebenswerk in aller Regel für die (künftige) Familie bewahren. Bei Familienunternehmern kommt deshalb bei der Nachfolgegestaltung nicht selten der Gedanke an eine Stiftung auf[60] – vor allem, wenn sich in der Familie aktuell kein geeigneter oder nachfolgewilliger Erbe findet. Stiftungen wirken nachhaltig, so kann der Unternehmer über die Stiftung auch noch in der Zukunft wirken. Das ist die eine Seite!

Die andere Seite ist, dass wir Berater uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten, nicht selten steuerlich motiviert, auch immer wieder einmal an die Grenzen entsprechender Gestaltung bewegen und ggf. auch darüber hinaus – z. B. bei dem einen oder anderen Doppelstiftungsmodell, wo dann etwa die eine oder andere Stiftung im Verhältnis zur Höhe ihrer Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhält. Das Modell wird dann typischerweise vorsorglich mit einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung unterfüttert, die ggf. die Zulässigkeit der Gestaltung ausgehend von einem ganz konkreten Sachverhalt bestätigt. Damit ist es aber nicht wirklich getan, denn es müssen überzeugende Antworten zumindest auf folgende Fragen vorliegen:

1. Wie wird die Macht der Stiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip, unabhängiges Kontrollorgan, ...)? Hier darf kein Stiftungsfunktionärswesen entstehen. Es muss vielmehr auch künftig Erfolge versprechendes Unternehmertum gefördert werden.

2. Wie werden die Organe der einen Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persönlichkeiten besetzt? Allein schon die nicht geringe Anzahl der Organmitglieder zeigt die Schwierigkeit der Problemlösung.

3. Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich? Die Stiftungsgestaltung und die erforderlichen Personen kosten Geld. Hier wird idR nicht ehrenamtlich gearbeitet.

4. Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie? Sie darf sich vor allem nicht enteignet fühlen.

5. Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife? Bei dem Weg in die Stiftung handelt es sich faktisch um eine Einbahnstraße. Die Stifterfamilie unterliegt dauerhaft den Regeln der Stiftung. Die Stiftung gehört nicht der Familie, sondern sich selbst.

6. Hat das Konstrukt die für den Unternehmensbereich und letztlich auch für die Familie erforderliche Flexibilität?

7. Hält die verbindliche Auskunft über den für die Stiftung angedachten langen Zeitraum? Ist ausreichend bedacht worden, dass die "verbindliche" Auskunft sich nur auf einen ganz bestimmten Sachverhalt bezieht, Sachverhalte sich erfahrungsgemäß über die Jahrzehnte aber immer wieder mehr oder weniger stark ändern?

Ein Stifter sollte, solange er hier keine überzeugenden und nachhaltigen Antworten hat, lieber auf einen Stiftungsansatz bei der Unternehmensnachfolgeregelung verzichten.

[60] Siehe zum Folgenden schon Schiffer, Stiftungsbrief, 2013, 103; Schiffer/Pruns, BB 2013, 2755. Auch Klinger zitiert in seiner Neuauflage die nachfolgenden sieben Fragen wörtlich (Brandmüller/Klinger, S. 137 f), jedoch leider ohne die einleitenden Absätze, weshalb die Fragen dann z. T. unverständlich bleiben müssen. Zudem zitiert er sie als "Schlüsselfragen für Familienstiftungen", obwohl sie ersichtlich allgemein für Nachfolgegestaltungen mit Stiftungen und für Unternehmensstiftungen und damit ggf. auch für steuerbefreite Stiftungen formuliert sind.

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