Peter Baltzer

Carl Heymanns Verlag 2007,

243 Seiten, 48 EUR

Ich bin deprimiert. Jetzt ist schon der neue Gesundheitsminister jünger als ich. 25 Tage. Jünger. Gehöre ich nun zum "alten Eisen"? Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht habe ich nachgesehen – soweit ist vorgesorgt. Aber vielleicht, vielleicht hat das auch sein Gutes. Wenn ich nun der älteren Generation angehöre, kann ich doch auch solche Sachen äußern, wie "Das gehört sich nicht." und "So macht man das einfach nicht." Dann fange ich gleich mal damit an:

So macht man das einfach nicht. Eine Dissertation sollte eine wissenschaftliche Höchstleitung sein. Dazu sollten ganz grundlegende Formalien stimmen. Jeder Punkt, jedes Komma, jede Fußnote. Im Schnitt ist in der Dissertation von Baltzer aber auf jeder Seite mindestens ein Setzfehler zu finden, oft sind es mehr. Z. B. Seite 15: Fn 74: Komma statt Semikolon, "derselbe" nicht kursiv, Komma fehlt. Fn 75: "Zitiert nach Jerschke" – aber wen hat Jerschke zitiert?, diesmal Semikolon statt Komma. Fn 77: Werktitel fehlt, Komma statt Semikolon, "s." klein statt groß, Komma statt Punkt am Ende der Fußnote. Fn 79: In der ersten Zeile fehlt ein Leerzeichen, in der dritten ist eines zu viel. Das gehört sich (zumindest in einer Dissertation) nicht. Es macht die inhaltlichen Aussagen der Arbeit zwar nicht automatisch falsch. Zweifel kommen aber auf: Wer formal so ungenau arbeitet, hat der dann inhaltlich sauber recherchiert und argumentiert?

Zum Teil hat das Baltzer durchaus. Nach der Kritik von Damrau/J. Mayer am Vor- und Nachvermächtnis beim Behindertentestament ist es als umfassendes Gestaltungsmittel im Verdacht der Unzuverlässigkeit und damit insoweit nahezu klinisch tot. Dem kann der Autor das ein oder andere entgegenhalten. Bei anderen Anwendungsmöglichkeiten, wie einem Grundstücksvermächtnis, schrecken viele Gestalter aufgrund der geringen Regelungsdichte im Gesetz vor dem Vor- und Nachvermächtnis zurück. Baltzer hinterfragt Zweifel tiefgehend, widerlegt Vorbehalte und macht Vorschläge zur Absicherung bei vermeintlichen Schwächen dieser Vermächtnisform. Die grundlegenden Überlegungen etwa zum Vormerkungsanspruch des Nachvermächtnisnehmers oder zum Schicksal des Vermächtnisses bei Insolvenz des Vorvermächtnisnehmers gefallen. Mitunter erscheint die Argumentation etwas zielgerichtet, einseitig, dem Gedanken folgend "Wenn ich hier ein ganzes Buch über das Vorvermächtnis schreibe, kann diese Gestaltungsform ja nicht schlecht sein." Die Ausführungen des Autors zur Anwendung des Vor- und Nachvermächtnisses bei Verfügungen zugunsten von verschuldeten oder behinderten Menschen sind ein interessanter Beitrag in der wissenschaftlichen Diskussion bei praktisch wichtigen Themen. Vieles ist aber in diesem Teil der Arbeit nicht neu. Auch zu Beginn der Dissertation repetiert der Autor etwas ermüdend.

Als Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion für die Nachlassgestaltung entpuppt sich die Arbeit von Baltzer als durchaus weiterführend, wenn man den Ärger über die formalen Schwächen und einige langatmige Passagen überwunden hat. Der gestaltende Erbrechtler sollte eher die kritische Übernahme der Vorschläge durch Gestaltungsratgeber abwarten. Einen Auszug seiner Überlegungen hat Baltzer zudem in ZEV 2008, 116, veröffentlicht.

Für Spezialisten.

3 ZErbs = kann man kaufen

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt und FAErbR, Berlin

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