Die Ehefrau Marie hat nach deutschem Recht neben dem Anspruch auf den konkreten Zugewinn (§ 1371 Abs. 2 BGB iVm §§ 1373 ff BGB) einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4, §§ 2303 Abs. 1, 1931 Abs. 1, 3, 1371 Abs. 2 2. HS BGB. Auch in diesem Fall steht Marie lediglich der sog. "kleine Pflichtteilsanspruch" zu.

Die beiden Eltern haben demgegenüber jeweils einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4, §§ 2303 Abs. 2 BGB. Die Quoten bemessen sich aus der Hälfte der Erbteile, die ihnen abzüglich des nicht erhöhten Ehegattenerbteils (in diesem Fall: 1/2 wegen § 1931 Abs. 1 BGB – Eltern sind Erben zweiter Ordnung) zustünden.

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