Die (deutsche) Familienstiftung hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Renaissance erlebt. Anlass für die Gründung vieler Familienstiftungen war (neben allgemeinen Überlegungen der Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung) sicherlich auch die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Derzeit kann unternehmerisches Vermögen (unabhängig von der Höhe des Vermögens) grundsätzlich steuerfrei in eine Familienstiftung eingebracht werden (§§ 13 a, 13 b ErbStG). In den Medien wurde von zahlreichen Gründungen von Familienstiftungen bei deutschen Familienunternehmen berichtet. Prominente Beispiele sind etwa der Playmobil Gründer Horst Brandstätter, der Brillenhersteller Fielmann, der Tunnelbauer Herrenknecht, die Papenburger Meyer Werft, der Klingel- und Sprechanlagenhersteller Horst Siedle, die Spielautomatengruppe Gauselmann, das Technologieunternehmen Harting und das Elektrounternehmen Stiebel Eltron.[1]
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