Der VorsorgeAnwalt e.V. ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten, die auf das Vorsorgerecht spezialisiert sind. Sie gestalten umfassende Vorsorgeregelungen und übernehmen Bevollmächtigungen. Der Bevollmächtigung zu Vorsorgezwecken übernehmende Rechtsanwalt nennt sich VorsorgeAnwalt.

Die Gestaltung von Vorsorgeregelungen umfasst beispielsweise den Entwurf, die Erläuterung und die Endfassung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Vereinbarungen über die Übernahme einer Bevollmächtigung (sogenanntes "Innenverhältnis" oder "Grundverhältnis"), Bestattungsverfügungen, Leitfäden für die Übernahme einer Bevollmächtigung u. a. m. Für diese Gestaltungen werden regelmäßig Pauschalvergütungen mit dem Mandanten vereinbart. Die Gestaltungen sind nicht Gegenstand dieser Vergütungsempfehlungen.

Gegenstand dieser Vergütungsempfehlungen ist die Tätigkeit als VorsorgeAnwalt bei der Übernahme einer Bevollmächtigung.

Der VorsorgeAnwalt e.V. ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten, die auf das Vorsorgerecht spezialisiert sind.[1] Sie beraten über Vorsorgeregelungen und gestalten sie. Wenn sie für einen Mandanten die anwaltliche Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken übernehmen, sind sie als VorsorgeAnwalt tätig. Für die Vergütung dieser anwaltlichen Tätigkeit eignen sich die Vorschriften des RVG nur beschränkt. Vergütungsmodelle, wie sie es für die vergleichbare Tätigkeit als Testamentsvollstrecker gibt, existieren für die Tätigkeit als VorsorgeAnwalt bislang nicht. Rechtsprechung ist nur punktuell bekannt. So sah das LG Bonn als mittleres Stundenhonorar für diese anwaltliche Tätigkeit einen Stundensatz von 200 EUR zzgl. USt. als zulässig an.[2] Im Folgenden wird der Vorschlag des VorsorgeAnwalt e.V., der im Mai 2011 beschlossen wurde, vorgestellt.

[1] Vgl. www.VorsorgeAnwalt.de.
[2] Urteil des LG Bonn v. 25.4.2008, 18 O 60/05.

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