Die Übernahme von Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken durch Rechtsanwälte (Tätigkeit als VorsorgeAnwalt) wird angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland ein immer wichtigeres anwaltliches Betätigungsfeld. Beim Vorsorgeregister sind inzwischen 1,3 Millionen Vorsorgevollmachten registriert. Viele Menschen kennen aber niemanden, der geeignet ist, die Bevollmächtigung für sie zu übernehmen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann ein kompetenter und zuverlässiger Bevollmächtigter sein. Für die Vergütung seiner Tätigkeit als VorsorgeAnwalt wird in den Empfehlungen des VorsorgeAnwalt e.V. ein Zeithonorar vorgeschlagen. Neben dem Stundensatz, der zwischen 100 und 300 EUR liegen sollte, ist für die tatsächliche Vergütungshöhe der Abrechnungstakt entscheidend. Insoweit werden Minutenintervalle empfohlen. Einer für den Mandanten verständliche Vereinbarung und Abrechnung der Vergütung wird schließlich besondere Bedeutung beigemessen. Aufgrund der notwendigen Spezialisierung und Flexibilität des VorsorgeAnwaltes sowie seiner großen Verantwortung wird ein überdurchschnittlicher anwaltlicher Stundensatz als grundsätzlich angemessen gesehen.

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