Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden nach der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz im Jahre 2009 noch offene, überwiegend technische Ergänzungen und Klarstellungen nachgeholt. Die beabsichtigten Änderungen sind überwiegend zu begrüßen, dienen sie so doch einer besseren Übersichtlichkeit im Feststellungsverfahren und einer größeren und voraussichtlich auch schnelleren Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen. Leider ist die vollständige Angleichung des erbschaftsteuerlichen Feststellungsverfahren an das in den §§ 179 ff AO geregelte Feststellungsverfahren nicht gelungen, sodass einige Unklarheiten, insbesondere hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Stellung der Erbengemeinschaft nicht beseitigt worden sind. Es bleibt zu hoffen, dass die in Überarbeitung befindlichen Richtlinien und Hinweise einige weitergehende Ausführungen in dieser Richtung enthalten.

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