Für den Fall, dass eine Fortführung des Unternehmens ausscheidet oder vom Unternehmer nicht gewünscht ist, kommt auch eine Handlungsanweisung zur unentgeltlichen oder entgeltlichen Übertragung des Unternehmens (bzw. des Teilbetriebs oder Geschäftsanteils, sofern separat veräußerlich) in Betracht. Die unentgeltliche Übertragung wird freilich auf den engsten Familienkreis beschränkt sein, wenn es dort eine Person gibt, die zur Fortführung des Betriebs geeignet und bereit ist.

Eine Anweisung zur entgeltlichen Übertragung (Verkauf) kommt in Betracht, wenn mit einem Verkauf zum adäquaten Preis gerechnet werden kann (sei es von dritter Seite oder durch Familienangehörige oder eigene Mitarbeiter oder das eigene Management). Um den späteren "Preis" auch realistisch einschätzen zu können, sollte dem Bevollmächtigten aufgegeben werden, ein Verkehrswertgutachten einzuholen.

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