Zur Vollmachtserteilung im Außenverhältnis gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Erteilung einer bürgerlich-rechtlichen Generalvollmacht, §§ 164 ff BGB, einer Handlungsvollmacht, §§ 54 f HGB, oder einer Prokura gemäß § 48 ff. HGB. Darüber hinaus kommt außerdem die Bestellung "zum Organvertreter"[21] in Betracht.

[21] Reymann, ZEV 2005, 457, 460.

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