Zur Vollmachtserteilung im Außenverhältnis gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Erteilung einer bürgerlich-rechtlichen Generalvollmacht, §§ 164 ff BGB, einer Handlungsvollmacht, §§ 54 f HGB, oder einer Prokura gemäß § 48 ff. HGB. Darüber hinaus kommt außerdem die Bestellung "zum Organvertreter"[21] in Betracht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen