Dabei ist zu beachten, dass in den USA unterschiedliche Anknüpfungspunkte[2] für bewegliches und unbewegliches Vermögen gelten. Auf das unbewegliche Vermögen, insbesondere Grundstücke, ist das Recht desjenigen Bundesstaates anwendbar, in dem der Nachlassgegenstand belegen ist.[3] Dementsprechend wird zum Beispiel ein Haus in San Francisco nach kalifornischem Erbrecht und eine Eigentumswohnung in Miami nach dem Erbrecht des Staates Florida vererbt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen