Gabriele Müller/Thomas Renner

ZAP-Verlag, 3. Auflage, November 2010,

487 Seiten, mit CD-ROM, 58,– EUR

Wenn die Gattin sagt "Ich habe die Wäsche auf die Treppe gelegt", dann sollte die Antwort des Ehemannes nicht sein: "Ja, stimmt." – auch wenn das männlicher Verständigungslogik entspräche. Vielmehr sollte die nicht als solche formulierte Bitte, die Wäsche nach oben zu tragen und in den Schrank zu sortieren, erkannt und erfüllt werden. Bei Rechtsanwälten und Notaren sind die Verständigungsschwierigkeiten manchmal ähnlich. Äußerungen von Rechtsanwälten zu Gestaltungsfragen gelten bei Notaren mitunter als oberflächlich und vorschnell. Bei Notaren sehen Rechtsanwälte derweil Praxisferne und Beratungsresistenz.

Der gestaltende Rechtsanwalt hat einen Vorteil: Er kennt die Konflikte, die auch aus einmal gut gemeinten Gestaltungen später entstehen können. Er vertritt in Auseinandersetzungen regelmäßig Personen, die die Auswirkungen einer Gestaltung zu spüren bekamen: Das kann der bevollmächtigte Nachbar sein, der sich nach dem Erbfall gegenüber den Erben rechtfertigen muss. Oder es ist das bei der Gestaltung übergangene Kind, das nun weitgehend rechtlos vom Bevollmächtigten gegenüber der Mutter oder dem Vater ausgeschlossen wird. Der Notar kennt aus der Beurkundung regelmäßig nur die guten Zeiten, in denen sich noch alle verstehen. So scheint auch beim Mitautoren des vorliegenden Werkes, dem Notar Thomas Renner, zum Teil der Blick für potenzielle Konflikte zu fehlen. Unterschätzt wird auch die Zahl der Mandanten, die keinen oder nur einen bedingt tauglichen zu Bevollmächtigenden kennen. Die anwaltliche Betätigung bei der Übernahme von Bevollmächtigungen sowie die Besonderheiten bei entsprechenden Gestaltungen sind Renner wohl noch eher fremd.

Dies sind Mängel des Buches, die seinen Nutzen bei problematischen Sachverhalten begrenzen. Trotzdem ist das Werk in seiner Neuauflage grundsätzlich gut gelungen und ist – auch wenn es bei Weitem nicht mehr das einzig ernstzunehmende zum Thema Vorsorgerecht ist – immer noch eines der besseren.

Müller behandelt in der Praxis relevante Themen des materiellen Betreuungsrechts: von der wichtigen Frage der Geschäftsfähigkeit über Vertretungsmacht und -verbote für den Betreuer bis hin zu interessanten Sonderfragen wie zur Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft des Betreuten und der Verschwiegenheitspflicht des Notars gegenüber einem Betreuer. Die aufgeworfenen Fragen werden mit nachvollziehbaren, dogmatisch überzeugenden Begründungen in verständlicher und knapper Form beantwortet. Das Betreuungsrecht ist allerdings inzwischen so umfangreich, dass es auf 80 Seiten nicht abschließend behandelt werden kann. Insbesondere zu den in der Praxis wichtigen Verfahrensfragen sind daher im vorliegenden Werk nur wenige Antworten zu finden.

Bei den Autoren ist zu erkennen, dass sie sich laufend mit der Materie befassen und die Ausführungen verbessert, aktualisiert und an den richtigen Punkten – beispielsweise den Gesetzgebungshintergründen – sogar gekürzt haben. Das ist bei Neuauflagen leider nicht selbstverständlich. Andererseits sind die Ausführungen beispielwiese zur Geschäftsfähigkeit, zu Einzelfragen bei Untervollmachten, zur Patientenverfügung nach neuem Recht, zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden und zur Legitimationsprüfung ausführlicher oder überhaupt erst dargestellt worden. Insgesamt ist das Werk damit um rund 120 Seiten gewachsen.

Renner begründet seine Überlegungen und Ratschläge fundiert. Besonders gefällt, dass er nicht vorgibt, im Vorsorgerecht sei alles geklärt. Vielmehr zeigt er die offenen Probleme in Theorie und Praxis auf und stellt die Argumente sowohl für den einen als auch den anderen Lösungsweg dar. Dass er im Ergebnis überwiegend andere Varianten präferiert als der Rezensent, kann für den theoretischen und praktischen Diskurs vor verschiedenen Erfahrungshintergründen nur anspornend sein.

Das ausführliche Kapitel über die Notarkosten wird für die primäre Zielgruppe hilfreich sein. Gleiches gilt für den Abdruck der Vorsorgeregister-Verordnung. Das Erwachsenenschutzabkommen unterstützt die Ausführungen zu den internationalprivatrechtlichen Aspekten, die erfreulich übersichtlich formuliert wurden. Bei den Formulierungsmustern wird der Leser des Buches erkennen, dass zur Gestaltung von guten Vorsorgeregelungen mehr erforderlich ist, als Namen in ein Muster einzusetzen. Sehr zutreffend weist Renner wiederholt auf die Bedeutung des persönlichen Gesprächs mit den Mandanten hin, das leider von Notaren immer wieder vernachlässigt wird – was oft aus finanziellen Gesichtspunkten nachvollziehbar, aber nicht gerechtfertigt ist.

Übersichtlicher könnte das Buch durch eine verbesserte Gliederung und eine differenziertere Kopfzeilenbeschriftung werden. So verstecken sich die Ausführungen zur Patientenverfügung irgendwo in den 170 Seiten "Regelungsbereiche und Regelungsinhalte". Dort wird u. a. die auch an sich spannende Frage erörtert, ob und wie Vorsorgevollmachten widerrufen werden können. Ge...

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