Anmerkung

Das neue Angehörigenentlastungsgesetz arbeitet zur Differenzierung zwischen unterhaltspflichtigen Kindern, die Elternunterhalt zahlen müssen und solchen, die keine Inanspruchnahme mehr fürchten müssen, mit der steuerlichen 100.000-Euro-Grenze, die als die Summe der Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres zu ermitteln ist. Für diejenigen Kinder, die die 100.000-Euro-Grenze ab 2020 überschreiten, wirft die Neuregelung mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Dreh- und Angelpunkt wird der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt sein, der zur Vermeidung einer verfassungsrechtlichen Korrektur deutlich angehoben werden muss. Unterhaltspflichtige sollten wegen der Unsicherheiten, die mit der Neuregelung verbunden sind, darauf hinweisen, dass vor dem 1.1.2021 das Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze nicht festgestellt werden kann und deshalb gar nicht oder nur unter Vorbehalt zahlen.

Autor: Von Rechtsanwältin, FA für Familienrecht und FA für Sozialrecht Dr. Gudrun Doering-Striening , Essen

ZErb 6/2020, S. 203 - 215

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