Nachdem Teil 1 dieses Beitrags (ZErb 2013, 105) die Herangehensweise aus Sicht des Klägers an die Stufenklage behandelt hat, erörtert Teil 2 die Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten nach Klagezustellung. Es folgen die Entscheidung des Gerichts in der Auskunftsstufe, Rechtsmittel und Vollstreckung. Die steckengebliebene Stufenklage und der Übergang in die nächsten Stufen werden einschließlich Antragsmustern erläutert. Es wird auf die Gefahr der Verjährung der Ansprüche trotz Klageverfahrens hingewiesen. Der Beitrag schließt mit den Möglichkeiten des Pflichtteilsberechtigten bei seiner streitigen Enterbung, damit sein Pflichtteilsanspruch nicht verjährt.

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