Durch das Erfordernis des fehlenden unmittelbaren Bevorstehens des Eingriffs sollen Regelungen ausgeschlossen werden, die sich auf unmittelbar bevorstehende, also konkret und zeitnah durchzuführende ärztliche Maßnahmen beziehen. "Unmittelbar bevorstehend" bedeutet in diesem Zusammenhang zeitlich absehbar.

An dieser Stelle lassen sich keine Besonderheiten bezüglich einer Patientenverfügung als Tattoo finden, sodass auf dieses Merkmal nicht weiter eingegangen werden soll.

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