Patientenverfügungen sollen Abhilfe schaffen und ihrem Errichter eine Stimme geben, zu einem Zeitpunkt, an welchem dieser seinen Willen nicht mehr selbstständig kundgeben kann. Allerdings gelangt diese Aufgabe der Patientenverfügung in Notfallsituationen, in welchen nicht viel Zeit für Reaktionen und Überlegungen bleiben, an ihre Grenze. Infrage steht dann, wie trotzdem für solche Notfallsituationen vorgesorgt werden kann. An dieser Stelle kommt die Überlegung ins Spiel, ob eine Patientenverfügung als Tattoo eine zulässige Methode darstellen könnte, seinen eigenen Willen kundzutun.

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