Ob ein Kind seinen Eltern unterhaltspflichtig ist, wird eigentlich nach den Regeln des Unterhaltsrechts:
▪ | Bedarf |
▪ | Bedürftigkeit |
▪ | Leistungsfähigkeit |
ermittelt. Die Prüfung einer Inanspruchnahme wird durch das Angehörigenentlastungsgesetz in das Sozialhilferecht verlagert, wobei aber zuvor das Gesamteinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und die 100.000 EUR-Grenze steuerrechtlich – und weder unterhaltsrechts- noch steuerrechtlich – ermittelt werden müssen. Das wirft insbesondere bei Überschreiten der 100.000 EUR-Grenze viele Fragen auf (dazu Teil 2).
Autor: Von Rechtsanwältin, FA für Familienrecht und FA für Sozialrecht Dr. Gudrun Doering-Striening , Essen
ZErb 5/2020, S. 161 - 167
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