Junges Verwaltungsvermögen unterliegt nicht der Begünstigung von Betriebsvermögen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke. In diesem Zusammenhang hat der BFH kürzlich entschieden, dass junges Verwaltungsvermögen auch durch Umschichtung oder infolge einer Verschmelzung entstehen kann. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Folgen der BFH-Rechtsprechung für die Beratungspraxis und diskutiert zugleich offene Fragestellungen, die mit dem Urteil einhergehen.

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