Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis

Dr. Christof Münch (Hrsg.)

C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR

ISBN 978-3-406-73865-4

Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen (Pogorzelski ersetzt Siegler), unverändert. Der Rezensent untersucht, ob und in welchen Bereichen das Werk für den erbrechtlichen Berater von Nutzen ist.

Der Aufbau des Handbuchs ist ansprechend: Es gliedert sich in 21 Sachkapitel und ein Kapitel (§ 22) mit Gesamtmustern. Die Sachkapitel enthalten – soweit nicht auf die gelungenen Gesamtmuster verwiesen wird – zahlreiche Beraterhinweise und Formulierungsbeispiele.

Das Eingangskapitel von Stockmann (§ 1) ist allgemeinen Fragen des Familienrechts gewidmet. Everts bearbeitet anschließend das Güterrecht (§ 2), ohne dessen Kenntnis eine erbrechtliche Mandatsbearbeitung (insbesondere mit güterrechtlicher Lösung) faktisch ausgeschlossen ist. Das Kapitel ist sehr gut gelungen. Neben den Berechnungsgrundlagen findet der Leser gerade praxisrelevante Ausführungen zum Zugewinnausgleichsausschluss bei Tod (S. 61). Auch die im Bereich der Vermögensnachfolge wichtige Güterstandsschaukel wird umfassend erläutert (S. 72). Soweit Bedenken gegen die erbschaftsteuerliche Anerkennung der "doppelten Güterstandsschaukel" vorgebracht werden (S. 73) sind diese nicht von vornherein unberechtigt. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der nachträglichen lebzeitigen rückwirkenden Vereinbarung jedoch gesehen und in § 5 Abs. 2 ErbStG dennoch keine Regelung wie in § 5 Abs. 1 S. 4 ErbStG aufgenommen (vgl. dazu auch § 18 Rn 28 des rezensierten Werks), was für die steuerliche Anerkennung dieser Gestaltung spricht. Auch der deutsch-französische Wahlgüterstand wird als Instrument der Pflichtteilsminimierung erläutert (S. 91. 93).

Die nachfolgenden Kapitel sind sorgfältig bearbeitet, dürften für den erbrechtlichen Berater jedoch von untergeordneter Bedeutung sein: Im unterhaltsrechtlichen Kapitel (§ 3) finden sich noch die erbrechtlich sehr wichtigen Hinweise von Schmitz zu § 1586b BGB. Der praxisrelevante Streit, ob Pflichtteilsverzichtsverträge die Vererblichkeit von nachehelichem Unterhalt ausschließen, wird argumentativ überzeugend und mit Formulierungsvorschlag für die Praxis zur Problemvermeidung gelöst (S.181 ff.). Münch thematisiert im Kapitel Versorgungsausgleich (§ 4) kurz die wichtigen Anpassungsmöglichkeiten der ausgleichsberechtigten Person im Todesfall (S. 245). Die anschließenden fünf Kapitel betreffen Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Gewaltschutz (§ 5), Nebengüterrecht (§ 6), Eheverträge (§ 7), Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen (§ 8) sowie eingetragene Lebenspartnerschaften (§ 9) und damit originär familienrechtliche Fragestellungen. Grziwotz schlägt zur faktischen Lebensgemeinschaft (§ 10) verschiedene erbrechtliche Regelungen und bewährte steuerbegünstigte Versicherungslösungen vor. Der kurze Hinweis (S. 694), zur Pflichtteilsminimierung würden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften regelmäßig BGB-Gesellschaften mit Buchwertklauseln in Gesellschaftsverträgen empfohlen, ist leicht missverständlich. Gemeint sein dürften BGB-Gesellschaften mit Fortsetzungsklauseln und zusätzlich vereinbarten allseitigen Abfindungsausschlüssen oder Abfindungsbeschränkungen.

Ab dem elften Kapitel nimmt das Werk dann erheblich "erbrechtliche Fahrt" auf: Münch umreißt zur Patchworkfamilie (§ 11) alle wesentlichen erbrechtlichen Probleme dieses hochkomplexen Gestaltungstyps. Insbesondere der § 2305 BGB betreffende Hinweis (S. 732), dass in Fällen, in denen ein Patchworkehegatte weniger Kinder als der andere hat, und sich die Ehegatten zu Vollerben und die jeweiligen Kinder zu gleichen Teilen zu Schlusserben berufen, Gestaltungsbedarf besteht, wird in der Praxis oft übersehen. Munzig hat ein beeindruckendes Kapitel (§ 12) zu Familiengesellschaften beigesteuert, das vor allem für Berater der Vermögensnachfolge interessant ist. Sorgfältig werden z.B. aktuelle Entwicklungen zu Fragen der Privilegierung des Familienheims nach § 13 ErbStG in Grundbesitzgesellschaften (S. 749 Fn 70) und der Beurkundungsbedürftigkeit von Güterstandsklauseln aufgegriffen und analysiert (S. 765). Wer sich der praxisrelevanten Volljährigenadoption als erbrechtliches Gestaltungsinstrument bedienen möchte, findet im Kapitel von Müller-Engels (§ 14) seinen Meister. Das Kapitel von Renner zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (§ 16) ist ebenfalls sehr gut gelungen und ein Gewinn für den mit der Lektüre befassten Erbrechtler. Schaal stellt zur Vormundschaft (§ 17) das erbrechtlich wichtige Benennungsrecht dar (S. 1016). Schlünder/Geißler liefern mit ihrem Kapitel zum Steuerrecht (§ 18) neben den in der Vermögensnachfolge wichtigen Fragen zu § 5 ErbStG eine hervorragende Darstellung der Erbschaftsteuer, welche über die familienrechtlichen Fragestellungen d...

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