Beim in der Unternehmensfinanzierung weithin üblichen Fremdkapital (z. B. Anleihen; § 266 Abs. 3 C. HGB) erleidet der Gläubiger als Kapitalgeber inflationsbedingte Einbußen (s. V.1.). Dagegen schützen inflationsindexierte Wertpapiere. Sie bieten vertraglich neben relativ niedrigen Basiszinsen eine variable Zinskomponente, die gekoppelt ist an einen Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR);[90] höherer Marktzins gleicht durch die Preisklausel im Vertragsverhältnis inflationsbedingten Wertverlust aus (s. noch 4.).
Entsprechende Indexpapiere gewinnen natürlich an Beliebtheit. Bei Unternehmensanleihen (corporate bonds) ist der Marktanteil von inflation-linked corporate securities noch relativ klein und wenig dokumentiert.[91] Schutz vor Kaufkraftverlust versprechen großvolumige Staatsanleihen, z. B. im Euroraum vor allem in Frankreich (seit 1997), Italien und Griechenland (2003); selbst Deutschland emittiert inflationsgeschützte Papiere (2006).[92]
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