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Durch den Einsatz eines sog. Familienpools[2] kann die Vermögensnachfolge gerade bei komplexen Vermögen optimal strukturiert werden. Die nachfolgenden Generationen können auf diese Weise als Gesellschafter an dem Vermögen der Familie beteiligt werden, wobei die Stimmrechte sowie die Gewinnbezugsrechte[3] zunächst noch überproportional bei den "Senioren" verbleiben können. Diese Gestaltung bietet sich bereits bei Familien mit mittlerem Vermögen an. Bei großen, komplexen Vermögen wird der Berater den Einsatz eines Familienpools zwingend in Betracht ziehen müssen, da so eine "Zersplitterung" des Vermögens vermieden und eine langfristig rentable Vermögensverwaltung sichergestellt werden kann.[4]

[2] In der Praxis werden statt des Begriffs "Familienpool" auch die Begriffe "Familienvermögensverwaltungsgesellschaft" oder "Familiengesellschaft" verwendet.
[3] Die Gewinnbezugsrechte können z.B. über die Vereinbarung einer sog. disquotalen Gewinnverteilung trotz einer nur noch geringen Beteiligung der Senioren am Vermögen der Gesellschaft diesen noch zu einem großen Teil zustehen. Die steuerliche Behandlung einer solchen Gestaltung ist jedoch in vielen Punkten noch ungeklärt. Besser ist daher meist eine Übertragung der Anteile unter Nießbrauchvorbehalt.
[4] Viele bekannte große Familienunternehmen werden seit Generationen als Familiengesellschaft geführt und haben inzwischen oft mehr als 100 Gesellschafter. Ulmer fordert für generationenübergreifende Familien-KGs sogar die Schaffung eines Sonderrechts, um auf die spezifischen Belange bei der Reduzierung von Entnahmerechten, Kündigungsmöglichkeiten und Abfindungsbeschränkungen zur Bestandssicherung der Familienunternehmen Rücksicht nehmen zu können, Ulmer, ZIP 2010, 549.

I. Wann eignet sich der Familienpool als Nachfolgeinstrument?

Zunächst muss überlegt werden, ob die Gründung eines Familienpools für die Familie überhaupt das richtige Nachfolgeinstrument ist. Wenn bereits jetzt absehbar ist, dass es in der nachfolgenden Generation ein großes Konfliktpotential gibt und die Zusammensetzung des Vermögens auch eine Aufteilung unter den Familienmitgliedern möglich macht, sollte von der Gründung eines Familienpools eher abgesehen werden, sofern nicht andere Argumente für die Gründung eines Familienpools die Nachteile durch ein erhöhtes Konfliktpotential überwiegen.

1. Argumente für die Gründung eines Familienpools

Bündelung des Familienvermögens/Schutz vor Zersplitterung
Ganzheitliche Strategie der Familie zum dauerhaften Erhalt und Aufbau des Vermögens
Frühzeitige Einbindung der nächsten Generation/sukzessive Heranführung der nächsten Generation an den verantwortungsvollen Umgang mit dem Vermögen
Sicherstellung des fortdauernden Einflusses der Übergeber-Generation
Optimale Nutzung der schenkungsteuerlichen Freibeträge durch regelmäßige Schenkungen von Anteilen
Generierung künftiger Wertsteigerungen des Vermögens bereits bei der Nachfolgegeneration
Verteilung der Einkünfte auf möglichst viele Personen (Nutzung der Grundfreibeträge/ESt-Progressionsvorteil)
Ggf. gezielte Schaffung schenkungsteuerlich begünstigten Vermögens
Gezielte Verlagerung privater Kapitalanlagen in den gewerbl. Bereich: (Ermöglichung WK-Abzug, freie Verlustverrechnung (Beschränkungen der AbgeltSt gelten nur im Privatvermögen)
Schaffung neuen Abschreibungspotenzials in Bezug auf Bestandsimmobilien
Holding zur Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs

2. Argumente gegen die Gründung eines Familienpools

Nachfolgende Generationen müssen regelmäßig zusammen Entscheidungen treffen
Nachfolgende Generationen können nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter die Vermögenssubstanz für den allgemeinen Konsum liquidieren
Kosten für die Gründung des Familienpools
Leicht erhöhte Kosten für die laufende Verwaltung
Nicht geeignet, wenn die nachfolgenden Generationen schon jetzt stark zerstritten sind und kein Interesse an gemeinsamen Aktionen haben.
Nicht geeignet, wenn das Vermögen zu gering ist

II. Die Wahl der richtigen Rechtsform für Familienpool

Wenn die Familie sich für die Gründung eines Familienpools entschieden hat, muss zunächst die richtige Rechtsform gewählt werden. Ein Familienpool ist grundsätzlich in allen Rechtsformen denkbar. Meist kommt er in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. KG oder der GmbH vor.

1. Familienpool in der Rechtsform der GbR

Vor der Handelsrechtsreform im Jahre 1998 konnten Gesellschaften, die nur eigenes Vermögen verwalteten, nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Dies war der Grund dafür, dass rein vermögensverwaltende Familienpools in der Vergangenheit meist in der Rechtsform der GbR vorkamen.

a) Zivilrechtliche Aspekte

Die Rechtsform der GbR hat viele Nachteile. So ist insbesondere die persönliche Haftung gerade bei einem größeren Gesellschafterkreis problematisch, da hier nicht mehr alle Gesellschafter in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, aber dennoch alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt haften. Zudem ist der Vertretungsnachweis schwer zu führen, da sich die Vertretungsberechtigung aus keinem öffentlichen Register entnehmen lässt. Ferner ist bei jedem Wechsel im Gesellschafterbestand eine Berichtigung des Grundbuchs vorzu...

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