Zu guter Letzt noch ein paar Fakten:[18] In Berlin werden im Jahr allein auf unserer Dienststelle zw. 50–80 derartige Verfahren geführt, deren Gesamtschäden pro Jahr im zweistelligen Millionenbereich liegen. 2015 lag der durchschnittliche Schaden noch im oberen fünfstelligen Bereich; 2020 war er bereits in den unteren sechsstelligen Bereich gestiegen. In der Hälfte der Fälle wurden die Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt; die Verurteilungsquote ist mit 5 % (3 % davon sind Bewährungsstrafen, der Rest Geldstrafen) der bearbeiteten Fälle zu vernachlässigen; die Sicherung des Taterlangten ebenso. In den restlichen Fällen ist der Verfahrensausgang unbekannt. Die Anzahl solchen Missbrauchs ist nur scheinbar verschwindend gering. Dies liegt in der Natur der Sache selbst begründet. Vorsorgevollmachten dienen dazu, andere, die selbst hierzu nicht mehr imstande sind, rechtswirksam vertreten zu können. Diesen Vertretenen fehlen jedoch genau aus diesem Grund auch die entsprechenden Fähigkeiten, Missbräuche zu erkennen und öffentlich zu machen. Deshalb schlägt sich der Missbrauch nicht in entsprechenden Strafanzeigen nieder und lässt ein sehr hohes Dunkelfeld befürchten. Es käme allerdings niemand auf den Gedanken,’staatlichen Handlungsbedarf vom Anzeigeverhalten missbrauchter Kinder abhängig zu machen – Gleiches muss für die hier behandelten Taten bedacht werden![19]

Die Prognose ist düster, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache und haben eine klare Tendenz: Nach oben! Es wird Zeit, dass dieses Problem nicht mehr verdrängt wird.

[18] Die genannten Zahlen beruhen auf einer händischen Zählung und erlauben keine Hochrechnung.
[19] Der Polizeipräsident in Berlin, Stellungnahme als Sachverständige anlässlich der Anhörung des Antrages der Fraktion der FDP. Maßnahmenpaket gegen die finanzielle Ausbeutung älterer Menschen, 2020 (BT-Drucks 19/15254). Abrufbar unter: https://www.bundes­tag.de/resource/blob/800546/441997213dfabfbde92036b83e22a2d/19-13-98a-data.pdf (11.10.2022).

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