Das Handelsregister ist in der Schweiz, ebenso wie in Deutschland, ein jedermann zugängliches, öffentliches Verzeichnis, Art. 930 OR, Art. 10 HRegV.[74] Die Handelsregister sind in der Schweiz jedoch dezentral organisiert. Für die Führung des Handelsregisters ist zunächst der jeweilige Kanton zuständig.[75] Im Internet kann in das Handelsregister der einzelnen Kantone Einblick genommen bzw. können öffentliche Handelsregisterbelege als PDF abgerufen werden.[76] Die Einzelabfrage im Internet ist kostenlos, Art. 12 Abs. 1 HRegV.[77]

Die Online-Suchfunktion lässt die Suche per Name zu. Die Kenntnis des Firmennamens ist nicht erforderlich. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser Gesellschaftsanteile in der Schweiz zum Zeitpunkt des Erbfalls besitzt oder in der Vergangenheit besaß, kann eine Online-Abfrage Klarheit schaffen. Indes kann die Suche zeitintensiv sein, da aufgrund der dezentralen Organisation bei allen 30 Handelsregisterämtern eine Abfrage erfolgen muss, wenn keine Kenntnis darüber existiert, in welchem Kanton sich die Gesellschaft befindet. Auch gelöschte Einträge, z. B. die Auflösung der Firma oder der Austritt eines Gesellschafters, können zeitlich unbeschränkt über das Internet abgerufen werden. Nach Art. 9 Abs. 4 HRegV dürfen Einträge im Hauptregister nämlich nachträglich nicht verändert werden.

[74] Handelsregisterverordnung vom 17.10.2007 (Stand: 1.1.2018).
[75] Derzeit zählt man rund 30 Handelsregisterämter in der Schweiz.
[76] https://www.zefix.ch/de/hra.
[77] Die Kosten für einen beglaubigten Handelsregisterauszug sind von Kanton zu Kanton zu Kanton unterschiedlich, vgl. Art. 15 Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.

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